Die Termine für 2011 stehen noch nicht fest. Sie werden rechtzeitig hier bekannt gegeben.
Termine zur Anmeldung 2010
• Gemeinsame Informationsveranstaltung der Ingolstädter Gymnasien im Festsaal des
Stadttheaters
Donnerstag, 04. März 2010, Beginn: 19.00 Uhr, Einlass: 18.15 Uhr
Freitag, 16. April 2010, 14.30 - 17.00 Uhr
Montag, 10. Mai 2010, bis Mittwoch, 12. Mai 2010: jeweils 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag, 14. Mai 2010: 8.00 - 12.00 Uhr
Wenn Sie das Anmeldeformular schon in Ruhe zu Hause ausfüllen möchten, können Sie
es hier ausdrucken.
Bitte bringen Sie das Übertrittszeugnis der Grundschule, die Geburtsurkunde und ein
Passfoto Ihres Kindes mit.
• Eventuell Probeunterricht
Dienstag, 18. Mai 2010, bis Donnerstag, 20. Mai 2010
Voraussetzungen für den Übertritt
Der Eintritt in das Gymnasium ist grundsätzlich nach der 4. Klasse der Grundschule bzw. auch nach der 5. Klasse der Realschule oder Hauptschule möglich. Das Höchstalter beträgt 12 Jahre.
Die Grundschule stellt allen Schüler/innen Anfang Mai ein Übertrittszeugnis aus.
Stellt die abgebende Schule die Eignung des Kindes für das Gymnasium fest, ist der Übertritt ohne Probeunterricht möglich.
Geeignet ist ein/e Schüler/in, wenn er/sie aus den Fortgangsnoten der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht hat.
Ab einem Notendurchschnitt von 2,66 oder schlechter in den drei Übertrittsfächern ist eine Aufnahme in ein Gymnasium nur nach einem bestandenen Probeunterricht möglich.
Erfolgt der Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule, gelten andere Übertrittsbedingungen. Die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Übertrittszeugnis muss 2,0 betragen, dann ist der Übertritt uneingeschränkt möglich. Bei einer Durchschnittsnote (Deutsch und Mathematik) schlechter als 2,0 ist der Übertritt nach der 5. Klasse erst nach erfolgreich bestandenem Probeunterricht möglich.
Nach Abschluss der 5. Klasse an der Realschule ist ein Wechsel in die 5. Klasse des Gymnasiums möglich. Hierfür ist im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nötig. Bei einer schlechteren Durchschnittsnote ist der Übertritt nach der 5. Klasse erst nach erfolgreich bestandenem Probeunterricht möglich.
Bestätigt also das Übertrittszeugnis die Eignung für das Gymnasium nicht und wünschen die Eltern trotzdem den Übertritt, muss die Schülerin oder der Schüler an besagtem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Dabei wird das Kind in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft, an den ersten beiden Tagen schriftlich, der dritte Tag dient dem Unterrichtsgespräch. Die Aufgaben werden zentral vom Staatsministerium gestellt. Für das Bestehen des Probeunterrichts muss mindestens in einem Fach Note 3 und in dem anderen Fach mindestens Note 4 erreicht werden. Die Eltern können sich für einen Übertritt entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Alle Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen wollen, müssen gleichfalls fristgerecht am Apian-Gymnasium angemeldet werden.
(Stand: März 2010)
Informationen für Schülerinnen und Schüler, die in die Einführungsklasse (entspricht einer 10. Klasse) des Apian-Gymnasiums eintreten möchten, finden Sie hier.




