APIAN-GYMNASIUM Ingolstadt




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Hausordnung für das Schulzentrum Süd-West

Auf der Grundlage des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, der Schulordnungen für Förderschulen, für Hauptschulen, für Realschulen und Gymnasien und mit Zustimmung der Schulforen des Apian-Gymnasiums, der Fronhofer-Realschule, der Hauptschule an der Maximilianstraße und der Don-Bosco-Schule gilt für das Schulzentrum Süd-West folgende Hausordnung:

Die in der Hausordnung festgelegten Regeln für das gemeinsame Leben und Arbeiten in den Anlagen des Schulzentrums Süd-West sollen


- die Rechte des Einzelnen schützen,
- die Aufgaben und Pflichten des Einzelnen beschreiben,
- den pfleglichen Umgang mit Gebäude, Einrichtung und Ausstattung sichern,
- zu einem Umfeld, das dem Arbeiten und Lernen förderlich ist, beitragen,
- die Belange des Umweltschutzes berücksichtigen.

1. Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich innerhalb und außerhalb der Schulanlage sowie an den Haltestellen und in den Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs fair, rücksichtsvoll und diszipliniert.
Das Verhalten der Schülerinnen und Schüler prägt das Bild der jeweiligen Schule und des Schulzentrums in der Öffentlichkeit entscheidend.
Jede Lehrkraft und die Hausmeister am Schulzentrum sind berechtigt und verpflichtet, jederzeit ohne Würdigung der Schulzugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers bei Problemen und Fehlverhalten ordnend einzugreifen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Werfen mit Schneebällen grundsätzlich untersagt.

2. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich beim Beginn des Unterrichts und nach den Pausen beim ersten Zeichen zügig in den jeweiligen Unterrichtsraum.
Die Aufsicht der Klassenlehrkraft beginnt um 07.45 Uhr und anschließend mit dem ersten Stundengong.

3. Fragen des Umweltschutzes sind für alle Nutzer des Schulzentrums zu beachten:
-  „Müllvermeidung“ ist oberstes Gebot. Der nicht vermeidbare Abfall ist sortiert in die

   Behälter im Klassenzimmer und auf den Fluren zu geben.
-  Der Verbrauch von elektrischer Energie ist durch sinnvollen Einsatz der Lichtanlagen zu

   minimieren.
-  Der Verbrauch des Lebensmittels Wasser soll auf das notwendige Maß beschränkt

   werden. Fehler wie tropfende Wasserhähne, unnötiger Wasserverbrauch in den

   Toilettenanlagen, ... sind dem zuständigen Hausmeister zu melden.
-  Lüftung und Heizung sind so eingestellt, dass bei minimalem Energieeinsatz ein

   optimales  Raumklima besteht. Störungen sind sofort dem zuständigen Hausmeister

   zu melden.
-  Der Pausenhof und das Umfeld der Schule sind Aushängeschilder und sollen einen

   positiven Eindruck vermitteln.

4. Der pflegliche Umgang mit der Einrichtung und den Gebäuden des Schulzentrums wird erwartet. Die Kosten für Beseitigung mutwillig verursachter Beschädigungen sind von den Schülern bzw. der betreffenden Klasse zu bezahlen. Schäden müssen sofort an den zuständigen Hausmeister oder die Schulleitung gemeldet werden. Jeder Schüler ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich.

5. Garderobe und persönliche Utensilien sollen in den Garderobenschränken abgelegt werden. Zur Vermeidung von Diebstählen sind die Türen mit einem Vorhängeschloss zu sichern.

6. Fahrräder und Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Beim Befahren der Wege zur Schule und des Parkplatzes ist größte Vorsicht und Rücksicht auf die Fußgänger gefordert. Das Fahren auf dem Schulgelände (auch mit Rollschuhen, Inlineskates oder Roller) kann aus Sicherheitsgründen nicht gestattet werden.

7. Für Schülerinnen und Schüler, die sich in Freistunden im Schulbereich aufhalten, werden von den einzelnen Schulen Aufenthaltsbereiche ausgewiesen und Personen zur Aufsicht eingeteilt. Der Aufenthalt auf den Dachterrassen kann aus Sicherheitsgründen nicht gestattet werden.
Während der Unterrichtszeit am Vormittag und am Nachmittag darf das Schulgelände nur von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 verlassen werden. Die Mittagspause zählt nicht zur Schulzeit.
Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler ist der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulzentrum generell verboten. Zur Überprüfung der Schulzugehörigkeit ist daher stets ein Dienstausweis bzw. Schülerausweis mitzuführen.

8. In der „großen Pause“ um 09.25 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in die Pausenhalle im Erdgeschoss oder in den Pausenhof.
In der „kleinen Pause“ um 11.15 Uhr können sich die Schülerinnen und Schüler auch im Bereich der Unterrichtsräume aufhalten, die Aufsicht ist durch die Schule sicherzustellen.

9. Der Sicherheitsbeauftragte für das Schulzentrum regelt gemeinsam mit den Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Schulen das Verhalten bei Alarm. Die Fluchtpläne sind in jedem Unterrichtsraum ausgehängt und werden zu Beginn des Schuljahres durch den Klassenleiter und den Lehrer, der in einem Fachraum unterrichtet, mit den Klassen besprochen.


Ingolstadt, 01. August 2007

Walter Schäfer              Heinz Hinzen           Anton Rottmair          Ursula Neumeyer
Oberstudiendirektor     Realschulrektor       Hauptschulrektor       Sonderschulrektorin

 


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