Vortrag zum Thema Drogen

... Herr KHK Münzner informiert auf Einladung des Elternbeirats Eltern über Drogen

Auf Einladung des Elternbeirats hielt Herr KHK Münzner den Drogenvortrag. Herr Münzner sprang kurzfristig ein, da der ursprüngliche Referent absagen musste. Vor ca. 50 interessierten Zuhörern stellte sich Herr Münzner kurz vor. Er arbeitet seit 20 Jahren bei der Kripo im Bereich Rauschgift. Die Kripo Ingolstadt ist für die Region Ingolstadt und die umliegenden Landkreise zuständig. Die Fahnder haben ca. 1.500 Straftaten im Jahr zu bearbeiten.

KHK Münzner führt als Gründe für die Bereitschaft Drogen zu nehmen Stress, Minderwertigkeitskomplexe, Einnahme zur Leistungssteigerung etc. an.


Legale Suchtmittel sind: Alkohol, Medikamente, Rauchen und Spiele
Illegale Suchtmittel sind: Drogen

Der Unterschied liegt in der Strafbarkeit.

Der Kripo-Beamte wies ferner darauf hin, dass ein Rausch mit Alkohol ungleich teurer ist als mit Drogen.
Die Jugendlichen kaufen sich, bevor sie weggehen, Alkohol in den Supermärkten zum Vorglühen. Danach gehen sie dann zu den Festen, in Clubs etc. und trinken dort weiter. Der übermäßige Alkoholkonsum führt dann häufig dazu, dass sie aggressiv werden, sie müssen sich übergeben und leiden am nächsten Tag an einem „Kater.“ Die Kosten für den Abend belaufen sich durchschnittlich auf € 30,-- bis € 40,--.

Vortrag zum Thema Drogen von Herrn KHK Münzner

Bei Drogen ist es so, dass der Rausch schneller geht und günstiger ist, zudem geht es einem am nächsten Tag in der Regel nicht schlecht.

Das Problem an den Drogen, wie z.B. Cannabis ist, dass sich der Wirkstoff im Gegensatz zu den Drogen von früher verdoppelt bis vervierfacht hat. Das hat auch zur Folge, dass eine geringe Menge an Haschisch (gewonnen aus dem Harz der Cannabispflanze) bei der Strafjustiz heute anders definiert wird als noch vor Jahren. Haschisch wird in der Regel verraucht- als Joint oder mit einer Bong.

Die große Gefahr des Konsums ist, dass man Psychosen durch das Rauchen bekommt, im schlimmsten Fall ist dies dann mit längeren Aufenthalten in den Kinderkliniken z.B. in Neuburg verbunden.
Die Eltern sollten daher die Kinder beobachten. Leistungsabfall, Antriebslosigkeit und ein geänderter Freundeskreis können Hinweise auf den Konsum sein, wobei gleichzeitig das Problem ist, dass in dieser Zeit auch die Pubertät einsetzt und die Kinder sich verändern.

Misstrauisch sollten die Eltern werden, wenn sie lange Zigarettenpapiere, herausgerissene Kartons aus den Zigarettenschachteln, Ü-Eier-Kapseln, kleine Druckverschlusstüten, abgeschnittenen Halme bei ihren Kindern finden, da dies Utensilien sind, die von Konsumenten genutzt werden. Ein wichtiges Indiz ist ferner, wenn sie Mühlen (Crusher) bei ihren Kindern finden.
Der Rausch kommt bei einer Bong nach ca. 1 Minute, bei einem Joint nach ca. 5 – 10 Minuten. Der Konsum geht natürlich auch über Haschkekse.

In der Region gibt es ca. 10 Rauschgifttote pro Jahr. Häufig ist der Grund eine sogenannte Mischindikation, also der Konsum von Rauschgift, Medikamenten und Alkohol, der ein Herz-Kreislaufversagen zur Folge hat. Letztes Jahr verstarb daran eine Sechzehnjährige.

Cannabis wird auch in der Medizin verwendet und ist verschreibungspflichtig. Leider wird dies aber teilweise von Konsumenten missbraucht.
Es gibt auch sogenannte CBD-Öle zu kaufen, diese enthalten kein THC und sind daher in der Regel unbedenklich.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei den Kräutermischungen, die angeboten werden. Es gibt keine legalen Kräutermischungen. Das große Problem bei den Kräutermischungen ist, dass die Zusammensetzung nie gleich ist, da die Mischungen immer unterschiedlich sind.
Todesfälle sind auch bei Kräutermischungen bekannt, das Suchtpotential ist sehr hoch. Eine Konsumeinheit kosten ca. € 10,--.

Der Drogen- und auch der übermäßige Alkoholkonsum haben zur Folge, dass an den Krankenhäusern in den Notaufnahmen Security sein muss, da die eingelieferten Konsumenten teilweise in ihren Wahnvorstellungen das Klinikpersonal angreifen.

Heroin, hat in der Regel eine weiße/bräunliche Einfärbung, ein Gramm kostet ca. € 100,00. Heroin wird deshalb häufig gespritzt, weil es dadurch im Konsum bei gleicher Wirkung billiger wird, kann aber auch geschnupft oder geraucht werden. Pro Monat muss ein Süchtiger € 2.000,-- bis € 2.500,-- für den Kauf von Heroin aufbringen. Der erste Konsum soll in der Regel schön sein laut Auskunft der Süchtigen, es wirkt schmerzstillend und dämpft. Dies hat zur Folge, dass die Konsumenten körperlich abbauen und in der Regel gesundheitlich angeschlagen sind. Um sich den Konsum leisten zu können, gibt es die Beschaffungskriminalität, die Konsumenten prostituieren sich auch und/oder arbeiten als Dealer.

Die Drogen sind in Ingolstadt, aber auch in ländlichen Regionen ohne große Probleme zu beschaffen; alternativ aber auch über das Darknet mit der damit verbundenen Lieferung über die bekannten Zusteller direkt nachhause.

1 Gramm Kokain kostet ca. € 100,00. Gemischt mit Backpulver ergibt dies Crack (vom Aussehen ähnlich wie Kandiszucker) und wird geraucht. Bei den Jugendlichen ist es nicht allzu verbreitet aufgrund des hohen Preises.

Amphetamine machen hellwach, 1 Gramm des weißen Pulvers kosten ca. € 10,00. Erfunden wurde es in den 1930er Jahren in Deutschland. Es puscht ziemlich auf, so dass man ohne Weiteres eine Nacht durchmachen kann. Das Problem ist, dass die Kinder z.B. 7 – 8 Stunden durchtanzen und in dieser Zeit völlig vergessen zu trinken, so dass sie dehydrieren. Es wirkt euphorisierend. Konsumiert wird es, indem es durch die Nase gezogen wird. Es riecht wie Waschpulver und wird in der Regel im Kühlschrank aufbewahrt.
Eine weitere synthetische Droge ist Ecstasy. Hier kostet eine Pille ebenfalls € 10,--.

LSD wurde ebenfalls in den 1930er Jahren entwickelt. Hier wird die Flüssigkeit auf ein Fließpapier (häufig mit Comic-Darstellungen) aufgebracht. Das Papier wird dann abgerissen und pro Stück für € 10,-- verkauft. Man legt dann das Papier (von den Konsumenten auch als Pappe bezeichnet) auf die Zunge und löst damit Halluzinationen und Wahnvorstellungen aus.

Liquid Ecstasy (auch als KO-Tropfen bekannt) hat heftige Nebenwirkungen und kommt gerade bei Sexualstraftaten zum Einsatz. Das Problem ist, dass der Stoff nur ca. 2 Stunden im Körper nachweisbar ist. Daher sollten die Betroffenen schnell die Polizei aufsuchen.
Hier ist eine besondere Aufklärung der Jugendlichen nötig, wie

  • auf Partys, Clubs etc. immer aus der Flasche trinken
  • bei Gläsern: diese nie unbeaufsichtigt stehen lassen
  • sich nichts ausgeben lassen
  • aufeinander aufpassen, ggfs. nachschauen
Leider wird aber z.T. auch die Behauptung aufgestellt – um z.B. einen One-Night-Stand gegenüber seinem Partner zu vertuschen-, dass man mit KO-Tropfen betäubt wurde. Sollte dies auch bei der Polizei so vorgebracht werden, kann dies entsprechende strafrechtliche Folgen für den Betroffenen haben.

Crystal ist eine weitere Droge mit hohem Suchtpotential. Es erinnert an Kristalle – ähnlich wie Meersalz. Es schädigt die Schleimhäute. Die Strafen für den Besitz von Crystal sind entsprechend hoch, auch Freiheitsstrafen sind hier schnell möglich.

Nach dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) ist der Verkauf, Herstellung und Besitz von Betäubungsmitteln verboten, beim Konsum ist es etwas anderes. Der Konsum ist straffrei, tatsächlich darf man dabei aber keine Droge selbst in die Hand nehmen, da man dann Besitz an der Droge hat.

Herr KHM Münzner ging dann darauf ein, dass in Bayern relativ streng durchgegriffen wird. Je nach Verstößen (Ersttäter, Menge und Art der Droge, etc.) kommt es zu Verhandlungen vor dem Jugendrichter. Es können z.B. Auflagen ausgesprochen werden, wie die Abgabe von Urinproben, Anordnung von Sozialstunden und als weitere Möglichkeiten Jugendarrest, hier zuerst Wochenendarrest und dann auch Dauerarrest und bis hin zu einer Haftstrafe. Auch Therapieauflagen sind möglich.
Bei den Erwachsenen gibt es je nach Menge die Möglichkeit, dass eine Einstellung gegen Auflage durchgeführt wird, die Strafen erhöhen sich bei Wiederholungstätern sowie natürlich auch abhängig von der Menge und den Suchtmitteln, die genommen werden.

Um die Jugendlichen weiter abzuschrecken und auch die Vorfälle zu klären, werden diese beim Aufgriff in Handschellen (auch zum Eigenschutz der Polizeibeamten) zum Revier gebracht, Handys werden abgenommen und die Jugendlichen werden erkennungsdienstlich behandelt und auf versteckte Drogen untersucht, ferner werden sie vernommen. Es werden auch Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt.

Bei Straftaten erfolgt die Meldung an die Führerscheinstelle. Die Führerscheinstelle wird dann auch tätig und es können entsprechende Drogenscreenings oder auch die Abgabe einer MPU angeordnet werden.

Mögliche arbeitsrechtliche Folge kann die Nichtübernahme nach der Ausbildung durch den Betrieb sein, bzw. in sicherheitsrelevanten Betrieben, auch die Kündigung.

Herr KHK Münzner zeigte den Eltern während des Vortrags die verschiedensten Drogen und Hilfsmittel und nahm sich auch nach dem Vortrag noch die Zeit Fragen der Eltern zu beantworten. Er verteilte ferner die sehr interessante Broschüre der Polizei über Drogen (Sehn-Sucht).

Wir bedanken uns im Namen der Eltern und des Elternbeirats bei Herrn Münzner für den sehr interessanten und aufschlussreichen Vortrag. Bei Herrn Niedermeier möchten wir uns herzlich für die Mitorganisation des Vortrags bedanken, bei Herrn Trescher für das Fotografieren und bei Herrn Schrott, unserem Hausmeister, für die coronagerechte Bestuhlung des Musiksaals.

Dagmar Schreiber-Hiltl
EB-Vorsitzende (bis Juli 2020)



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