Hausordnung für das Schulzentrum Süd-West

Auf der Grundlage des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, der Schulordnungen für Mittelschulen, für Realschulen und Gymnasien und mit Zustimmung des Schulforums des Apian-Gymnasiums gilt für das Schulzentrum Süd-West/Apian-Gymnasium folgende Hausordnung:

Die in der Hausordnung festgelegten Regeln für das gemeinsame Leben und Arbeiten in den Anlagen des Schulzentrums Süd-West sollen

  • die Rechte des Einzelnen schützen,
  • die Aufgaben und Pflichten des Einzelnen beschreiben,
  • den pfleglichen Umgang mit Gebäude, Einrichtung und Ausstattung sichern,
  • zu einem Umfeld, das dem Arbeiten und Lernen förderlich ist, beitragen,
  • die Belange des Umweltschutzes berücksichtigen.

1. Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich innerhalb und außerhalb der Schulanlage sowie an den Haltestellen und in den Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs fair, rücksichtsvoll und diszipliniert. Das Verhalten der Schülerinnen und Schüler prägt das Bild der jeweiligen Schule und des Schulzentrums in der Öffentlichkeit entscheidend. Jede Lehrkraft und die Hausmeister am Schulzentrum sind berechtigt und verpflichtet, jederzeit ohne Würdigung der Schulzugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers bei Problemen und Fehlverhalten ordnend einzugreifen.

2. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich beim Beginn des Unterrichts und nach den Pausen beim ersten Zeichen zügig in den jeweiligen Unterrichtsraum. Die Aufsicht der Klassenlehrkraft beginnt um 07:45 Uhr und anschließend mit dem ersten Stundengong. Vor 07:45 Uhr ist der Zugang zum 1. Und 2. Stock grundsätzlich untersagt.

3. Fragen des Umweltschutzes sind für alle Nutzer des Schulzentrums zu beachten:

  • „Müllvermeidung“ ist oberstes Gebot. Der nicht vermeidbare Abfall ist sortiert in die Behälter im Klassenzimmer und auf den Fluren zu geben.
  • Der Verbrauch von elektrischer Energie ist durch sinnvollen Einsatz der Lichtanlagen zu minimieren.
  • Der Verbrauch des Lebensmittels Wasser soll auf das notwendige Maß beschränkt wer-den. Fehler wie tropfende Wasserhähne, unnötiger Wasserverbrauch in den Toilettenan-lagen usw. sind dem zuständigen Hausmeister zu melden.
  • Der Pausenhof und das Umfeld der Schule sind Aushängeschilder und sollen einen positiven Eindruck vermitteln.

4. Der pflegliche Umgang mit der Einrichtung und den Gebäuden des Schulzentrums wird er-wartet. Die Kosten für die Beseitigung mutwilliger Beschädigungen sind vom Verursacher zu tragen. Schäden müssen sofort an den zuständigen Hausmeister oder die Schulleitung gemeldet werden. Jeder Schüler ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich.

5. Garderobe und persönliche Utensilien sollen in den Garderobenschränken abgelegt werden. Zur Vermeidung von Diebstählen sind die Türen mit einem Vorhängeschloss zu sichern.

6. Fahrräder und Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt wer-den. Die Fahrräder sollten möglichst im Fahrradkeller untergebracht werden. Beim Befahren der Wege zur Schule und des Parkplatzes ist größte Vorsicht und Rücksicht auf die Fußgänger gefordert. Das Fahren auf dem Schulgelände (auch mit Boards, Inlineskates oder Roller) kann aus Sicherheitsgründen nicht gestattet werden.

7. Für Schülerinnen und Schüler, die sich in Freistunden im Schulbereich aufhalten, werden von den einzelnen Schulen Aufenthaltsbereiche ausgewiesen und Personen zur Aufsicht eingeteilt. In diesen Fällen ist der Aufenthalt im 1. und 2. Stock grundsätzlich untersagt.
Aus Sicherheitsgründen kann auch der Aufenthalt auf den Dachterrassen nicht gestattet wer-den. Während der Unterrichtszeit am Vormittag und am Nachmittag darf das Schulgelände nur von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 11 und 12 verlassen werden, in der Mittagspause von allen Schülern. Bei Verlassen des Schulgeländes erlischt die Aufsichtspflicht der Schule. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler ist der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulzentrum generell verboten. Zur Überprüfung der Schulzugehörigkeit ist daher stets ein Dienstausweis bzw. Schülerausweis mitzuführen.

8. IIn der „großen Pause“ um 09:25 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in die Pausenhalle im Erdgeschoss oder in den Pausenhof.
In der „kleinen Pause“ um 11:15 Uhr können sich die Schülerinnen und Schüler auch im Bereich der Unterrichtsräume aufhalten, die Aufsicht ist durch die Schule sicherzustellen.
In der Mittagspause ist es grundsätzlich erlaubt, das Schulgelände zu verlassen, dies sollte aber eher die Ausnahme bilden – die Aufsichtspflicht der Schule endet mit dem Verlassen des Geländes. Während der Mittagspause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nicht im 1. und 2. Stock aufhalten. Die Richtlinien zur Benutzung der Mensa sind gesondert festgelegt. Grundsätzlich ist es nicht gestattet, Tabletts und Geschirr aus den Räumen der Mensa zu entfernen (Ausnahme: Teilnehmer der Nachmittagsbetreuung).

9. Mobilfunkgeräte und elektronische Speichergeräte, die nicht unterrichtlichen Zielen dienen, sind für Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe innerhalb des Schulgeländes nicht zu verwenden und vollständig auszuschalten. Die exakten Vorgaben sind den „Nutzungsregeln für private Endgeräte“ zu entnehmen.

10. Grundsätzlich sind im Schulgebäude sowie auf dem Pausengelände das Rauchen, der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln untersagt. Gegenstände, die die Ordnung und Sicherheit gefährden, z. B. Messer, Laserpointer, Feuerzeuge u. ä. dürfen in die Schule nicht mitgebracht werden.

11. Der Sicherheitsbeauftragte für das Schulzentrum regelt gemeinsam mit den Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Schulen das Verhalten bei Notfällen und erstellt ein Sicherheitskonzept. Die Fluchtpläne sind in jedem Unterrichtsraum ausgehängt und werden zu Beginn des Schuljahres durch den Klassenleiter und den Lehrer, der in einem Fachraum unterrichtet, mit den Klassen besprochen.

Ingolstadt, den 12.09.2023

Alfred Stockmeier
Oberstudiendirektor

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