Nacharbeit

Die Anordnung der Nacharbeit ist von den Erziehungsberechtigten unterschrieben an die jeweilige Lehrkraft zurückzuleiten.

Nacharbeiten finden - soweit nicht anders auf dem betreffenden Anordnungsschreiben angegeben - immer zu folgendem Termin statt:

Freitag von 13:30 bis 14:15 Uhr im Raum 112

Zur Nacharbeit sind - sofern nicht anders vereinbart - die Unterlagen des jeweiligen Faches vollständig mitzubringen. Die Aufgabenstellung erfolgt durch die anordnende Lehrkraft entweder direkt beim Schüler oder aber über die in der Nacharbeit Aufsicht führende Lehrkraft.

Ein Fernbleiben von der Nacharbeit ohne vorherige Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten hat schulische Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 16 GSO bzw. Art. 86 BayEUG zur Folge.

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