Private Handynutzung an Schulen

Aktuelle Nutzungsordnung

Seit dem 11. März 2019 gelten neue Regelungen im Umgang mit digitalen Geräten am Apian-Gymnasium. Im Rahmen des Schulversuchs „Private Handynutzung an Schulen“ dürfen digitale Geräte abweichend vom Art. 56 Abs. 5 BayEUG in gewissen Rahmen benutzt werden.

Die aktuelle Nutzungsordnung für das Apian-Gymnasium finden Sie hier:  Nutzungsordnung  (Stand März 2023) 

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