„Hygiene-Hausordnung“ des Apian-Gymnasiums


Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gelten bis auf weiteres folgende Regeln, die jeweils an die Entwicklung angepasst werden:

  • Mund-Nasen-Schutz (Alltagsmaske): Auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht muss eine entsprechende Maske getragen werden – dies gilt auch für die Pause!
  • Die Einhaltung des Abstandsgebots (mindestens 1,5 m) auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich zu beachten.
  • Gruppenbildungen im Schulgebäude (Gänge, Aufenthaltsbereiche) sollen vermieden werden. Daher sollen die Schüler gleich nach Betreten des Schulgebäudes zu ihren jeweiligen Klassenzimmern gehen.
  • Dem Leitsystem der Auf- und Abgänge in den Treppenhäusern ist Folge zu leisten.
  • Lüften: Alle Räume müssen mindestens nach jeder Schulstunde 5 Minuten gelüftet werden. Soweit es die Witterungsbedingungen zulassen, ist es sinnvoll, auch während des Unterrichts die Fenster und Türen offen zu lassen bzw. immer wieder zu öffnen. Gerade auch in den Pausen sind die Fenster offenzuhalten.
  • Handdesinfektion: Die Schüler sollen sich zu Beginn des Unterrichts auf jeden Fall die Hände waschen. Eine gründliche Handreinigung mit Seife genügt.
  • Gemeinsame Nutzung von Gegenständen: Eine gemeinsame Nutzung sollte weitgehend vermieden werden. Das heißt, die Schüler/innen sollen auf jeden Fall ihre eigenen Bücher in den Unterricht mitbringen. Ggf. kann man die Bücher auch in den Spinden deponieren. Falls eine gemeinsame Nutzung von Gegenständen (z.B. Büchersätze) unumgänglich ist, müssen danach auf jeden Fall die Hände gründlich gewaschen werden.
  • Sitzordnung: Eine feste Sitzordnung in den Klassen ist einzuhalten
  • Pausen: In den Pausen wird es einen Verkauf in der Mensa und beim Hausmeister geben. Bitte aber auch hierbei auf die Abstands- und Hygieneregeln achten.
  • Mensa: Auch hier sind dem entsprechenden Leitsystem (Eingang/Ausgang) und den Hygieneregeln Folge zu leisten. Bei der Bedienung des Automaten nach Möglichkeit den Chip zum kontaktlosen Bestellen nutzen bzw. die Hände vor der Bedienung desinfizieren. Auch in der Mensa herrscht Maskenpflicht bis zum Einnehmen des Platzes. Es können max. 35 Gäste gleichzeitig in der Mensa essen. Eine Getränkeausgabe findet wieder statt. Soweit möglich sollen die Gäste der Mensa das bargeldlose Zahlsystem nutzen und entsprechende Überweisungen vornehmen.
  • Desinfektionstücher: In allen Klassenzimmern befinden sich Desinfektionstücher, mit denen ggf. (nur bei stärkerer Kontamination) Tische und Tastaturen gereinigt werden können.
  • Sekretariate und Verwaltungsräume: Bitte diese Räume nur in dringenden Fällen und einzeln betreten. Wenn es geht, sollen Fragen soweit wie möglich per Mail oder telefonisch geklärt werden. Aus Sicherheitsgründen haben wir die Mitarbeiterinnen des Sekretariats auf folgende Räume verteilt: Fr. Eckstein: Zi. 06 (wie bisher); Fr. Finkenzeller: Zi. 10 (neu); Fr. Kraus: Zi. 33 (wie bisher); Fr. Lohr: Zi. 27 (wie bisher); Fr. Sauter: Zi. 08 (neu)
  • INVG: Die INVG kann zwar punktuell weitere Verstärkerbusse für die Schülerbeförderung einsetzen, doch eine echte Entzerrung der Benutzerzahlen kann nur erfolgen, wenn auch frühere Busse genutzt werden.

Allgemeine Verhaltensregeln:

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • kein Körperkontakt
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen)
  • Schüler in „reduziertem Allgemeinzustand“ bzw. mit (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) dürfen nicht in die Schule.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Grunderkrankung zu den Risikopatienten gehören, wenden sich nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt/Ärztin an die Oberstufenbetreuer bzw. die Schulleitung um das individuelle Risiko abzuwägen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Handynutzung: Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie besonders schnell Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, die Zeitspanne zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Infor-mation ihrer Kontakte zu reduzieren.
  • Damit Schülerinnen und Schüler Warnmeldungen der App möglichst zeitnah erhalten können, sollen die Lehrkräfte während der Dauer der Pandemie den Ermessensspielraum bei Entscheidungen nach Art. 56 Abs. 5 Satz 2 BayEUG grundsätzlich dahingehend ausüben, den Schülerinnen und Schüler, die die Warn-App nutzen möchten, zu gestatten, dass ein Mobiltelefon im Schulgelände und auch während des Unterrichts eingeschaltet bleiben darf. Die Geräte müssen jedoch stumm geschaltet sein und während des Unterrichts in der Schultasche verbleiben.



Wenn wir alle in diesem besonderen Fall zusammenarbeiten, uns an die Auflagen halten und die damit verbundenen Einschränkungen (vorübergehend) in Kauf nehmen, werden wir diese Herausforderung bestehen und die Epidemie überwinden – vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen